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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Buchung von Gruppenführungen

 
  1. Anmeldung: Die Anmeldung einer Führung ist verbindlich. Maßgebliche Abweichungen der Gruppengröße gegenüber der Anmeldung sind frühestmöglich mitzuteilen.
  2. Stornierung: Kann der Gast den vereinbarten Termin aus unvorhergesehenen Gründen nicht wahrnehmen, ist das Schlossmuseum unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Geht eine Stornierung weniger als eine Woche vor dem Führungstermin ein, behält sich das Schlossmuseum vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 € in Rechnung zu stellen. Falls dem Gästeführer nicht mehr rechtzeitig abgesagt werden kann, sind zusätzlich die Honorarkosten zu erstatten. Für Kindergeburtstage gilt: Absagen von verbindlich gebuchten Veranstaltungen, für die kein Ersatztermin vereinbart wurde, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  3. Verspätungen: Der Gästeführer steht der Gruppe ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die angegebene Dauer des jeweils gebuchten Programms zur Verfügung. Bei Verspätungen, die der Gast zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf zeitliche Verlagerung des Programms oder Preisminderung. Ist eine Gruppe eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Termin noch nicht erschienen, so ist der Gästeführer nicht verpflichtet, länger auf das Eintreffen der Gäste zu warten.
  4. Zahlung: Soweit nicht anders vereinbart, ist der Führungs- und Eintrittspreis durch den Gast am Veranstaltungstag vor Führungsbeginn an der Museumskasse zu erstatten.
  5. Haftung: Die Haftung des Schlossmuseums ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schlossmuseums und seiner Vertreter zurückzuführen sind. Der Gast ist verpflichtet, das Schlossmuseum rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und eventuelle Ansprüche unverzüglich geltend zu machen.
  6. Besucheraufkommen: Für eventuelle Beeinträchtigungen des Führungsablaufs, die im Rahmen eines üblichen öffentlichen Besucherbetriebs entstehen, übernimmt das Schlossmuseum keine Haftung.
  7. Quadriga: Quadriga-Führungen sind nur während der Öffnungszeiten der Plattform (Okt.-März von 10:00 bis 16:30 Uhr und April-Sept. von 10 bis 20 Uhr) und nur bei geeigneten Witterungsbedingungen möglich.
  8. Schlussbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Punkte beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen nicht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Schlossmuseums.

 

Unsere Empfehlungen für Ihren Besuch

 
  1. Gruppengröße: Besuchergruppen von mehr als 25 Personen empfehlen wir, einen zweiten Gästeführer zu bestellen, um die Gruppenstärke zu reduzieren und allen Gästen ein uneingeschränktes Seh- und Hörerlebnis zu ermöglichen. Besuchergruppen von mehr als 50 Personen empfehlen wir, mehr Zeit einzuplanen und ihren Besuch im Schlossmuseum mit einem Besuch auf der Quadriga-Plattform zu verbinden.
  2. Quadriga-Führungen: Unabhängig von der Erstattung des Führungspreises an der Kasse des Schlossmuseums muss für einen Besuch auf der Quadriga-Plattform ein Eintrittsticket an dem Automaten erworben werden, der im Aufgang zur Plattform (ca. 50 m rechts des Museumseingangs) aufgestellt ist. Das Team des Schlossmuseums erwirbt diese Tickets für Sie im Voraus, um Zeitverluste während Ihrer Führung zu vermeiden. Bei Änderungen der Teilnehmerzahl, die nicht im Voraus angemeldet wurden, kann dies zu zusätzlichen Kosten von 2,00 Euro pro zusätzliche Person oder zu geringem Zeitverlust durch das Nachlösen von Tickets führen.
  3. Hinweise für gehbehinderte Gäste: In den Räumen des Schlossmuseums sind Sitzbänke aufgestellt. Gehbehinderte Personen können für ihren Weg ins Schlossmuseum anstelle der Treppe vor dem Haupteingang den Seitengang wählen, von dem aus ein Fahrstuhl ins Museum führt. Ein Teil des Weges auf die Quadriga-Plattform kann ebenfalls per Fahrstuhl zurückgelegt werden; ab der letzten Station sind noch 48 Stufen zu bewältigen.